Die Frage der Rechtsformwahl stellt sich Unternehmern zunächst bei der Gründung ihres Unternehmens. Aber auch während des Betriebs des Unternehmens kann es handfeste finanzielle und vor allem haftungsrechtliche Vorteile bringen, die Rechtsform zu wechseln. Dieser Beitrag stellt relevante Aspekte der Rechtsformwahl sowie Vorgehen bei derselben kurz und übersichtlich dar.

Vorgehen bei der Rechtsformwahl

Bei der Rechtsformwahl empfiehlt sich ein dreistufiges Vorgehen: Erstens muss festgestellt werden, welche gesetzlichen Vorgaben die Rechtsformwahl im konkreten Fall einschränken, zweitens empfiehlt sich im Wege eines Vergleichs der Eigenschaften der Rechtsformen eine grobe Vorauswahl und drittens sollte eine detaillierte Abwägung der Vor- und Nachteile derjenigen Rechtsformen, die nach Schritt zwei in die engere Wahl gekommen sind, bis zur Identifizierung der besten Rechtsform vorgenommen werden.

 

Rechtsformwahl – Gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen

Rechtsformwahl – numerus clausus des Gesellschaftsrechts

Die gesetzlichen Vorschriften lassen es nicht zu, dass eine Phantasie-Gesellschaftsform erfunden wird, vielmehr sind gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse stets einer der gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen zuzuordnen – Ausdruck des sogenannten numerus clausus des Gesellschaftsrechts. Dies stellt die erste gesetzliche Einschränkung der Rechtsformwahl dar.

Rechtsformwahl – Freiberuflichkeit, Gewerblichkeit und ähnliche Weichenstellungen

Eine weitere Einschränkung der Rechtsformwahl durch gesetzliche Vorgaben folgt daraus, dass Gesellschaften mit einem bestimmten Unternehmensgegenstand nur bestimmte Rechtsformen offenstehen. Apotheken beispielsweise können laut Gesetz von mehreren Personen zusammen nur in der Rechtsform der GbR oder oHG betrieben werden.

Andersherum folgt eine Einschränkung der Möglichkeiten in der Rechtsformwahl zudem daraus, dass bestimmte Rechtsformen nur Gesellschaften mit bestimmten Unternehmensgegenständen offenstehen. Die attraktive Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft zum Beispiel steht nur Mitgliedern freier Berufe zur Ausübung dieser Berufe offen.

Die Frage, ob das Unternehmen gewerblich oder freiberuflich tätig ist, schließt auch in bestimmten anderen Fällen sonst mögliche Rechtsformen aus. So stehen Personenhandelsgesellschaften, die – wie zum Beispiel die Gmbh & Co. KG – laut gesetzlicher Definition ein Handelsgewerbe betreiben, nach (umstrittener) Rechtsprechung Freiberuflern allenfalls dann offen, wenn dies gesetzlich speziell geregelt ist. Auch dann, wenn der Unternehmenszweck nicht auf Gewinnerzielung, sondern etwa auf gemeinnützige oder künstlerische Betätigung gerichtet ist, ist die Wahl einer Personenhandelsgesellschaft nach diesen Grundsätzen nicht möglich.

Rechtsformwahl: Grobe Vorauswahl und relevante Aspekte

Eine grobe Vorauswahl im Wege eines Vergleichs der Eigenschaften der Rechtsformen ist sinnvollerweise derart durchzuführen, dass die nach den gesetzlichen Vorgaben für das jeweilige Projekt verbleibenden Rechtsformen anhand der für die Rechtsformwahl wesentlichen Aspekte gewichtet werden.

Rechtsformwahl: Haftung als Aspekt der Rechtsformwahl

Zu den oft entscheidenden Aspekten bei der Rechtsformwahl gehört, ob eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform gewählt wird, oder ob die Gesellschafter die Haftung mit ihrem Privatvermögen in Kauf nehmen. In dem hier verlinkten Artikel finden Sie – übersichtlich gestaltet – Hintergründe und Erläuterungen zum Thema Haftungsbeschränkung.

Weitere zu beachtende Aspekte bei der Rechtsformwahl

Bei der Rechtsformwahl spielen daneben die nachstehend aufgeführten Aspekte typischerweise eine Rolle:

  • Steuerliche Gesichtspunkte, also die Frage, ob mit der Wahl der jeweiligen Rechtsform eine Erhöhung oder Verringerung der Steuerlast einhergeht;
  • Publizitätspflicht, also die Frage, ob die gewünschte Gesellschaftsform den Vorschriften über die Publizitätspflicht unterfällt;
  • Gesellschafterrechte, also die Frage, ob in der gewünschten Gesellschaftsform jeder Gesellschafter dieselbe Rechtsstellung hat, oder ob dies nicht der Fall ist;
  • Geschäftsführung, also insbesondere die Frage, ob die Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der gewünschten Gesellschaftsform sein müssen, oder ob auch externe Geschäftsführer zugelassen sind;
  • Gewinnverteilung, also die Frage, wie in der gewählten Gesellschaftsform das Unternehmensergebnis unter den Gesellschaftern verteilt wird;
  • Finanzierung, also die Frage, ob durch die Wahl der Gesellschaftsform die Finanzierung durch externe Geldgeber erleichtert oder erschwert wird;
  • Gründungsaufwand, also die Frage, wie hoch die Kosten und der sonstige Aufwand bei Gründung der Gesellschaft ist.

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